KFZ Prüfstelle Much

Gasprüfungen

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Erfahren Sie beim GTÜ-Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge↗ oder wenden Sie sich an Dipl.-Ing. (FH) Sven Gadau und die kompetenten Mitarbeiter.